ASYLVERFAHREN
Wie sieht das Asylverfahren in der Schweiz aus?
Dieses kurze Erklärungsvideo auf Youtube gibt Ihnen einen schnellen Überblick über das Asylverfahren in der Schweiz, einschliesslich des Dublin-Verfahrens. Weitere Informationen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ) und in unserem Merkblatt zum Asylverfahren.
WAS WIR TUN


ASYLVERFAHREN
BERATUNG BEI INHAFTIERUNG

FAMILIENNACHZUG
Wenn Sie keinen Anwalt haben, kann AsyLex Sie in verschiedenen Schritten des Schweizer Asylverfahrens und des Asylrechts im Allgemeinen unterstützen und beraten. Zum Beispiel können wir eine Beschwerde schreiben oder ein Härtefallgesuch stellen, wenn Sie einen negativen Entscheid des SEM erhalten haben. Ausserdem können wir Sie beraten, unter welchen Umständen und wie Sie Ihre Bewilligung ändern können, und wir können Ihnen helfen, sich auf Ihr Gespräch mit dem SEM vorzubereiten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem YouTube-Video, in unseren FAQ oder in unserem Merkblatt.
Das AsyLex Detention Team kann Asylsuchende direkt oder einen Freund oder ein Familienmitglied, das derzeit inhaftiert ist, rechtlich zum Thema Verwaltungshaft beraten.
Wir prüfen die Rechtmässigkeit Ihrer Inhaftierung, erläutern die Gründe und vertreten Sie vor Gericht.
Sie können eine E-Mail an das AsyLex Detention Team schreiben oder, wenn Sie ein Klient sind, der sich in Gewahrsam befindet, können Sie uns unter unserem Notrufnummer anrufen.
Ziel des Familiennachzugs ist die Überführung von Kindern und Ehegatten in die Schweiz, wo die anderen Familienmitglieder bereits leben.
Bei familienrechtlichen oder administrativen Fragen können Sie sich gerne per E-Mail direkt an das AsyLex Family Team wenden.
Neben diesen Themen verfügt AsyLex über mehrere spezialisierte Teams, die sich u.a. auf Strafrecht, Sozialrecht, das Dublin-Verfahren und internationale Rechtsstreitigkeiten konzentrieren.