😁😄 Unser Mandant und unsere Präsidentin Lea Hungerbühler, die ihn vertrat, haben allen Grund zu diesem breiten Lächeln vor dem Gerichtsgebäude. Während der Staatsanwalt, für den Klient in diesem Fall, 2 Monate Haft für den Aufenthalt in der Schweiz als Sans-Papiers forderte, beantragten wir einen vollständigen Freispruch, sowie 200 CHF Entschädigung für den Tag, den er bereits in Haft verbringen musste...
🤩 ... und wir haben gewonnen! 🤩
👩⚖️👨⚖️ Das Urteil ist auch deshalb wichtig, weil es die Behörden daran erinnert, dass die Verhängung einer Haftstrafe wegen illegalem Aufenthalt oft ebenso rechtswidrig ist wie die Verhängung einer Geldstrafe. 💸
🏳️🌈🌈Ein letzter Grund, warum dieser Sieg bedeutsam ist - als Mitglied der LGBTQ-Gemeinschaft gehört unser Mandant zu einer gefährdeten Gruppe, die zusätzlichen Risiken wie Gewalt und Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ausgesetzt ist!!!
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